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Baugebiet "Am Manndlacker"  

Der Gemeinderat hat in seinen letzten Sitzungen alle Grundsteine für den Verkauf der Grundstücke im Baugebiet "Am Manndlacker" in Baindlkirch gesetzt.

Der Plan zeigt das Baugebiet mit Parzellierungsnummern sowie die Grundstücksgrößen.
Der Quadratmeterpreis für die voll erschlossenen Grundstücke beträgt 180 €, im Einheimischenmodell 160 €.
Dieser Preis beinhaltet die Herstellungsbeiträge für den Kanal, sowie die Kosten für die Revisionsschächte. Zum Grundstückspreis kommen noch die Herstellungsbeiträge für Wasser, die Anschlusskosten für Strom und Telefon hinzu.

Weitere Informationen:
Satzungstext zum Bebauungsplan Nr. 16
"Am Manndlacker", 1. Änderung

Flyer zum Baugebiet

Vergabekriterien im Einheimischenmodell

Baukindergeld

Baugebiet "Am Manndlacker"
Zum Vergrößern auf das Bild klicken

 

Ansprechpartner:
1. Bürgermeister Anton DrexlBauamtsleiterin Sieglinde Kistler
Tel.: 08233/789910 Tel.: 08233/789912
E-Mail:info@gemeinde-ried.deE-Mail:sieglinde.kistler@gemeinde-ried.de
Vergabekriterien im Einheimischenmodell
Der Gemeinderat hat für den Erwerb eines Grundstückes im "Einheimischenmodell" zum Preis pro Quadratmeter
von 160 € folgende Vergabakriterien aufgestellt:
1. Gemeindeansässige Bewerber
(mindestens 5 Jahre in der Gemeinde wohnhaft)
je 1 Jahr + 2 Punkte
(max. 40 Punkte)
2. Frühere Gemeindeansässigkeit
(mindestens 15 Jahre ununterbrochen)
je 1 Jahr + 2 Punkte
(max. 40 Punkte)
3. Kinder bis 6 Jahre
Kinder von 7 bis 10 Jahren
Kinder von 11 bis 18 Jahren
je Kind + 20 Punkte
je Kind + 10 Punkte
je Kind + 5 Punkte
4. Arbeitsstätte in der Gemeinde je 1 Jahr + 1 Punkt
(max. 5 Punkte)
5. vorhandenes, bebaubares, nicht genutztes Grundstückseigentum, auch wenn die Eltern Eigentümer sind (Baugrundfläche muss ausmessbar sein) Bewerber werden nicht berücksichtigt
6. Wer weniger als 5 Jahre in der Gemeinde wohnhaft ist, wird nicht berücksichtigt.
7. Bewerbungen von Personen, die bereits einmal einen Bauplatz von der Gemeinde erhalten haben, werden nicht berücksichtigt.
8. Bei zwei Bewerbern (spätere Erwerber) für ein Grundstück, wird zur Bewertung derjenige herangezogen, der die höchste Punktzahl erreicht.
9. Die Mindestpunktzahl für eine Vergabe beträgt 20 Punkte.
10. Der Beginn der Vergabe wird - mit einer angemessenen zeitlichen Bewerbungsfrist - über einen Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Ried sowie über das Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
11. Die Bewerber für die Zuteilung werden nacheinander entsprechend ihrer Rangfolge und Bewerbungsdatum befragt und bei der Auswahl der Grundstücke berücksichtigt.
12. Der Gemeinderat behält sich vor, in besonderen sozialen Härtefällen oder im Interesse des Gemeinwohls, eine im Einzelfall abweichende Zuteilungsregelung zu treffen.

"Baukindergeld"

Erstmalig in der Gemeinde Ried erhalten Eltern, die ein gemeindliches Baugrundstück erwerben, ein sogenanntes Baukindergeld.
Für diesen Zuschuss hat der Gemeinderat die Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien beim Ersterwerb von Baugrundstücken und der Errichtung eines selbst genutzten Wohngebäudes erlassen.
Nach diesen Richtlinien erfolgt für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr eine einmalige Auszahlung von 5.000 €.
Für Kinder im Alter vom 6. bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres erhalten die Eltern 2.000 € pro Kind ausbezahlt.

Der Antrag muss bei der Gemeinde Ried mit eines angefertigten Formblatt gestellt werden.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt mit dem Bezug des geförderten Objektes. Der Zuschuss ist an verschiedene Kriterien gebunden. Sollte z.B. das geförderte Objekt innerhalb von 10 Jahren verkauft werden, ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Eine Rückzahlung muss ebenfalls erfolgen, wenn der Zuschussnehmer nicht 10 Jahre das Objekt bewohnt.